
Benachrichti-gungs- bzw. Rückmeldeverfahren der Bundesbank bei Millionenkreditanzeigen der Banken. Das KWG beauftragt die Bundesbank mit der Aufgabe einer Evidenzzentrale, die auf den vorgeschriebenen Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG i. V. m. AnzVO basiert. Gehen bei der Bundesbank von mehreren Instituten Millionenkreditanzeigen für e...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/evidenzzentrale-fuer-millionenkred
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